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Stall Böckmann

Deckbedingungen der EU-Besamungsstation

Böckmann Pferde GmbH

(D-KBP-020-EWG)

ALLGEMEINE DECKBEDINGUNGEN

Alle Züchter, die die Leistungen der Böckmann Pferde GmbH in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an.           

Die Decksaison beginnt am 1. Januar und endet am 15. August.

Ihre Samenbestellung erbitten wir bis 9:30 Uhr für den Samenversand am gleichen Tag mit folgenden Angaben:

· gewünschter Hengst
· Name und vollständige Adresse des Stutenbesitzers
· Komplette Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer)
· Versandanschrift

Zusätzlich weisen wir Sie darauf hin, dass die Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und danach erst eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden.

Bei Samenbestellungen aus dem Ausland muss die komplette Decktaxe in Vorkasse geleistet werden. Im Falle von Nichtträchtigkeit wird bei Vorlage eines tierärztlichen Attests die Trächtigkeitstaxe erstattet. Ist die Zahlung am Tag der Bestellung nicht eingegangen erfolgt kein Versand.


Die Verwendung einer Stute im Embryotransfer ist zwingend bei jeder Besamung anzugeben. Wird ein Embryotransfer vorher nicht angegeben, wird jede Besamung doppelt berechnet.


Die entsprechenden Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter, nicht beim Tierarzt, einzureichen.


Als EU anerkannte Besamungsstation versendet die Böckmann Pferde GmbH  auf Anforderung Frischsamen der Hengste. Die Kosten für den Samentransport werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Preis ist zuvor bei der Böckmann Pferde GmbH zu erfragen. 


Der Auslandsversand ist von Montag bis Donnerstag möglich. Zusätzlich werden beim Samenversand ins Ausland 30,00 € für das amtstierärztliche Attest in Rechnung gestellt. Bei Turniereinsätzen der Hengste wird auf Tiefgefriersperma zurückgegriffen. Die besonderen Bedingungen für TG Sperma erfragen Sie bitte bei der Böckmann Pferde GmbH.


Haftungen für Transportschäden sind ausgeschlossen. Reklamationen bitten wir umgehend am Folgetag in der Deckstation anzugeben. Anderenfalls wird der Transport in Rechnung gestellt. Nach der Besamung müssen die unterschriebenen Samenversandnachweise mit den Styroporboxen aus­reichend frankiert an die Böckmann Pferde GmbH zurückgeschickt werden. Anderenfalls werden die Boxen mit 20,00€ in Rechnung gestellt.


Für die bei uns stationierten Hengste gelten in der Decksaison 2017 bei Erstbesamung folgende Bedingungen:


· Mit der ersten Besamung wird eine Anzahlung von 300,00 € fällig. Diese Bestimmung gilt für jeden Hengst. Das restliche Deckgeld wird 60 Tage nach der letzten Besamung in Rechnung gestellt. Die Preise der jeweiligen Deckgebühr sind auf den einzelnen Seiten unseres Hengstkataloges nachzulesen. Bei Erstbesamung nach dem 1. Juli werden die angezahlten 300,00 € bei Nichtträchtigkeit auf die folgende Decksaison angerechnet. 


· Für die Stute, die nicht tragend geworden sind, ist eine Bescheinigung 60 Tage nach der letzten Be­samung vorzulegen. Falls die erforderliche Bescheinigung nicht fristgerecht bis zum 01.09.2013 zugesandt wird, ist das volle Deckgeld zu zahlen. Die Ausstellung des Deckscheines erfolgt erst nach 100%igem Zahlungseingang.

 

· Rabattregelung: Bei Besamung von zwei oder mehr Stuten von demselben Hengst bieten wir günstigere Konditionen. Für nähere Informationen sprechen Sie uns gerne an. Gutscheine müssen vor der ersten Bestellung abgegeben werden, ansonsten verlieren sie ihre Gültigkeit.

 

· Bonusprogramm Böckmann Young-Stars: Wer die bewährten Hengste Bentley van de Heffinck, Fidertanz, Floriscount, Nartago oder Ogano Sitte nutzt, erhält bei Zahlung des vollen Deckgeldes, das heißt im Falle von Trächtigkeit, einen Rabatt von 40% auf die Decktaxe eines der nachfolgend genannten Hengste: Can Tici, Cantosano, Cascador Air, Golden Eye und Royal Discovery. Dieser Gutschein ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar, ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur in der Decksaison 2017.

 

· Sämtliche gewährten Rabatte gelten grundsätzlich nicht auf die vorab zu zahlende Decktaxe von 300€.

 


Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz beträgt 10,00 € pro Stute und Tag!


Für die veterinärmedizinische Betreuung stehen Dr. Ute Pansegrau und Dr. Jan Hein Swagemakers zur Verfügung. Tupferproben von güsten Stuten sind erforderlich. Die Unterstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Stuteneigentümer erklärt sich einverstanden, dass ein Tierarzt und ein Schmied zu seinen Lasten hinzugezogen werden, sofern es der Hengsthalter für erforderlich hält.


Mit der Anlieferung der Stute bzw. der Samenbestellung erkennt der Kunde die Deck- und Geschäftsbedingungen der Böckmann Pferde GmbH an. Erfüllung und Gerichtsstand ist der Sitz der Böckmann Pferde GmbH.


Alle Preise verstehen sich inkl. des gültigen Mwst.-Satzes.



BANKVERBINDUNG
____________________

Deutschland:

Landessparkasse zu Oldenburg, Lastrup
Kontonummer: 085 401 834
BLZ: 280 501 00


Ausland:

Landessparkasse zu Oldenburg
Berliner Platz 1
26122 Oldenburg
SWIFT-Code: BRLA DE 22
BIC: BRL A DE 21 LZO
IBAN: DE93 2805 0100 0085 4018 34
Kontoinhaber: Böckmann Pferde GmbH



HINWEIS
__________

Samenversand sowie zu besamende
Stuten sind bis 9:30 Uhr anzumelden:

Telefon +49 (0) 4472 68856-0
Telefax +49 (0) 4472 68856-18




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